Allgemeine Geschäftsbedinungen
von
Cornelia Ludwig – AUSSENraum naturCOACHING
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen (Einzelcoachings, Workshops, Wanderungen und vergleichbare Angebote), die zwischen
Cornelia Ludwig – AUSSENraum naturCOACHING (nachfolgend „Coach“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) vereinbart werden. Kunde kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB sein.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Coach stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand und Abgrenzung zur Therapie
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Coaching-Leistungen in der Natur. Coaching ist ein interaktiver, personenzentrierter Beratungs- und Begleitprozess. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet; dieser hängt maßgeblich von der aktiven Mitarbeit und Umsetzung durch den Kunden ab.
(2) Es handelt sich um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB, nicht um einen Werkerfolg.
(3) Coaching stellt keine Psychotherapie, Heilbehandlung oder medizinische Behandlung dar und kann diese nicht ersetzen. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Krankheiten behandelt. Der Kunde ist selbst verantwortlich, gegebenenfalls medizinische, psychotherapeutische oder andere fachärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
3. Besondere Gefahrenhinweise & Eigenverantwortung
(1) Die Coachings finden in der Regel in der freien Natur (z. B. Wald, Wiesen, unbefestigte Wege, Stadtparks) statt. Der Kunde ist für eine den Witterungsbedingungen angepasste, wetterfeste Kleidung und geeignetes Schuhwerk selbst verantwortlich.
(2) Der Aufenthalt in der Natur ist mit typischen Risiken verbunden, die sich nicht vollständig ausschließen lassen (z. B. herabfallende Äste, rutschige oder unebene Wege, Zecken, Insektenstiche, Witterungseinflüsse). Der Kunde berücksichtigt diese Risiken eigenverantwortlich und verhält sich entsprechend vorsichtig.
(3) Der Kunde bestätigt mit der Buchung, dass er körperlich und psychisch grundsätzlich in der Lage ist, an einer Wanderung bzw. einem Outdoor-Coaching teilzunehmen. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, relevante Vorerkrankungen oder Allergien sind dem Coach vorab mitzuteilen. Der Coach ist berechtigt, Kunden bei offenkundiger gesundheitlicher Überforderung von einzelnen Übungen oder vom gesamten Angebot auszuschließen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
4. Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Angebote auf der Website oder in sonstigen Medien des Coaches stellt kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
(2) Der Kunde kann eine Buchungsanfrage mündlich (z. B. telefonisch) oder schriftlich (z. B. per E-Mail, Kontaktformular) stellen. Diese Anfrage stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages dar.
(3) Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots des Kunden durch den Coach zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel durch ausdrückliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch tatsächliche Leistungserbringung (z. B. Beginn des Coachings).
5. Honorar, Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Coach und Kunde vereinbarten Honorare. Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Honorare als Endpreise.
(2) Individuelle Honorarvereinbarungen (z. B. ermäßigte Tarife, Solidaritätsbeiträge) bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail) und werden im jeweiligen Einzelfall festgehalten.
(3) Das Honorar bezieht sich – soweit nicht anders vereinbart – auf die jeweils konkret bezeichnete Leistung (z. B. Einzeltermin, Paket, Kurs, Workshop) und ist nicht von der tatsächlichen Auslastung oder Teilnahme abhängig, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Zahlungsfrist: Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Zahlungsart: Die Zahlung erfolgt in der Regel per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Bei Einzelterminen kann nach vorheriger Absprache alternativ Barzahlung vor Ort erfolgen.
(6) Es gilt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG; die Rechnungen weisen daher keine Umsatzsteuer gesondert aus.
6. Zusatzkosten und Fremdleistungen
(1) Etwaige zusätzliche Kosten für die Nutzung von Locations oder Infrastruktur (z. B. Eintrittsgelder, Parkgebühren, Raummieten) sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Kunden zu tragen. Diese Kosten sind Fremdleistungen und nicht im Coaching-Honorar enthalten.
(2) Eine Erstattung von vom Kunden verauslagten Fremdkosten durch den Coach erfolgt nur, wenn der Termin aus Gründen abgesagt wird, die der Coach zu vertreten hat. Erfolgt der Abbruch oder das Nichtstattfinden der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Fremdkosten.
(3) Zusätzlich gelten die Hausordnung und Nutzungsbedingungen der jeweils genutzten Location bzw. des jeweiligen Parks. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten.
7. Stornierung und Terminabsage (Einzelkunden)
(1) Absagen durch den Kunden:
Absagen bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind für den Kunden kostenfrei.
(2) Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann der Coach ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars für den betreffenden Termin in Rechnung stellen.
(3) Beim Nichterscheinen des Kunden ohne Absage („No-Show“) ist der Coach berechtigt, das vereinbarte volle Honorar für den Termin zu berechnen.
(4) Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass dem Coach kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Absage durch den Coach:
Muss der Coach einen Termin aus Gründen absagen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, extreme Wetterwarnungen wie Sturm, Gewitter, Unwetterwarnung des DWD, sonstige Fälle höherer Gewalt), informiert er den Kunden unverzüglich und bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet oder – wenn kein Ersatztermin zustande kommt – erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nicht, es sei denn, der Coach hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
8. Haftung
(1) Die Haftung des Coaches für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Coach nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Coach einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.
(5) Im Übrigen haftet der Coach nicht für Schäden, die allein aus den allgemeinen Gefahren des Aufenthalts in der Natur resultieren (vgl. Ziff. 3), soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung des Coaches beruhen und gesetzliche zwingende Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
9. Vertraulichkeit
(1) Der Coach verpflichtet sich, über alle im Coaching bekannt gewordenen persönlichen Inhalte, Informationen und Daten des Kunden gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbefristet über das Ende des Coaching-Verhältnisses hinaus.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, soweit der Coach gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist (z. B. gegenüber Behörden) oder eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung erkennbar ist und der Coach zur Gefahrenabwehr handeln muss.
10. Datenschutz
(1) Der Coach verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Kontaktdaten, Termin- und Abrechnungsdaten) ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Coaches, abrufbar unter:
www.aussenraum-naturcoaching.de
(3) Sofern besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden, erfolgt dies nur, soweit dies für die Durchführung des Coachings erforderlich ist und eine entsprechende Einwilligung des Kunden vorliegt oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Ist der Kunde Verbraucher (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) und kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Telefon) zustande, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hierzu gilt folgende
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
- Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
- Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
- Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Cornelia Ludwig – AUSSENraum naturCOACHING
Friedensstraße 21
68199 Mannheim
Telefon: +49 1556 3345 766
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster‑Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss/Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht kann bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen erlöschen, wenn der Coach die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Coach mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger
Vertragserfüllung durch den Coach verliert.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)
An
Cornelia Ludwig – AUSSENraum naturCOACHING
Friedensstraße 21
68199 Mannheim
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am ()/erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
12. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Gruppenangebote in sozialen Einrichtungen (Lachyoga)
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gruppenangebote (insbesondere Lachyoga-Kurse und Workshops), die in Räumlichkeiten von Institutionen (z. B. Kindergärten, Schulen, Senioren- oder Pflegeeinrichtungen, sonstigen sozialen Einrichtungen) stattfinden. Im Falle von Widersprüchen gehen die nachfolgenden Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor, soweit Gruppenangebote in Einrichtungen betroffen sind.
12.1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese ergänzenden Bedingungen gelten für Gruppenveranstaltungen, die in den Räumen einer Einrichtung durchgeführt werden.
(2) Vertragspartner des Coaches ist die jeweilige Einrichtung (z. B. Kindergarten, Schule, Pflegeheim), nicht die einzelnen Teilnehmer.
12.2 Mitwirkungspflichten der Einrichtung und Räumlichkeiten
(1) Die Einrichtung stellt einen für die Gruppengröße angemessenen, sauberen und gut belüftbaren Raum zur Verfügung.
(2) Die Einrichtung stellt sicher, dass der Raum frei von gefährlichen Gegenständen oder Stolperfallen ist und den üblichen Sicherheitsstandards entspricht.
(3) Die für die Durchführung der Veranstaltung benötigte Infrastruktur (z. B. Stühle, Musikanlage, ggf. Wasser für Teilnehmerinnen und Teilnehmer) wird – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – von der Einrichtung bereitgestellt.
(4) Kommt die Einrichtung ihren Mitwirkungspflichten nicht nach und ist dadurch eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung nicht möglich, ist der Coach berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen oder gar nicht erst zu beginnen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches bestehen, soweit der Abbruch von der Einrichtung zu vertreten ist. Der Einrichtung bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
12.3 Aufsichtspflicht und Personalpräsenz
(1) Die vertragliche Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Personen verbleibt während der gesamten Dauer der Veranstaltung vollumfänglich bei der Einrichtung. Dies gilt insbesondere für Minderjährige, Personen mit Pflegebedarf oder anderweitig betreuungsbedürftige Personen.
(2) Während der gesamten Veranstaltung muss mindestens eine qualifizierte Fachkraft der Einrichtung (z. B. Erzieherin, Lehrkraft, Pflegekraft) im Raum anwesend sein, um im Bedarfsfall (z. B. bei pflegerischen Notfällen, pädagogischen Interventionen, medizinischen Zwischenfällen) sofort eingreifen zu können.
(3) Der Coach übernimmt keine Aufsichtspflicht im rechtlichen Sinne.
12.4 Gesundheitliche Eignung der Teilnehmer
(1) Lachyoga beinhaltet körperliche und emotionale Aktivität. Die Einrichtung trägt die Verantwortung dafür, dass nur teilnahmefähige Personen an der Veranstaltung teilnehmen.
(2) Personen mit akuten Erkrankungen, bei denen körperliche Aktivität kontraindiziert ist (z. B. schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, frische Operationen, Brüche, akute Atemwegserkrankungen), sind von der Teilnahme auszuschließen, sofern der behandelnde Arzt nicht ausdrücklich etwas anderes empfiehlt.
(3) Eine medizinische Eignungsprüfung durch den Coach findet nicht statt. Die Verantwortung für die gesundheitliche Eignung liegt ausschließlich bei der Einrichtung und den gesetzlichen Vertretern der Teilnehmer.
(4) Die Einrichtung informiert den Coach vor Beginn der Einheit anonymisiert über wesentliche gesundheitliche Einschränkungen in der Gruppe (z. B. Demenzstufen, Mobilitätseinschränkungen, starke Sinnesbeeinträchtigungen), damit die Übungen entsprechend angepasst werden können.
12.5 Honorar und Zahlungsmodalitäten (Einrichtungen)
(1) Für Gruppenangebote in Einrichtungen gilt in der Regel ein im Angebot oder Vertrag vereinbartes Pauschalhonorar. Dieses Pauschalhonorar ist unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der am Veranstaltungstag anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Leistung oder – bei Kursreihen – nach der ersten Einheit, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
(4) Es gilt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG; ein Umsatzsteuerausweis erfolgt daher nicht.
12.6 Stornierung und Ausfall (Einrichtungen)
(1) Absagen durch die Einrichtung müssen spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin beim Coach eingehen. In diesem Fall entstehen der Einrichtung keine Stornokosten.
(2) Bei einer späteren Absage (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) kann der Coach 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallgebühr in Rechnung stellen. Der Einrichtung bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Kann der Coach die Leistung aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen, nicht von ihm zu vertretenden Umständen nicht erbringen, informiert er die Einrichtung unverzüglich. In diesem Fall wird ein Nachholtermin vereinbart oder – falls kein Nachholtermin zustande kommt – der Termin kostenfrei storniert. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Einrichtung bestehen nicht, es sei denn, der Coach hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
12.7 Datenschutz und Foto-/Videoaufnahmen
(1) Die Einrichtung stellt sicher, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter (bei Minderjährigen oder betreuten Personen) für die Teilnahme an der Veranstaltung vorliegen, soweit dies erforderlich ist.
(2) Das Anfertigen von Foto- oder Videoaufnahmen durch den Coach oder durch die Einrichtung während der Veranstaltung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In dieser Vereinbarung ist insbesondere zu regeln, zu welchen Zwecken (z. B. interne Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit, Website, Social Media) die Aufnahmen verwendet werden dürfen und welche Einwilligungen hierfür erforderlich sind.
13. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften am Wohnsitz des Kunden bleiben unberührt.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Coaches. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.